Beitragsliste › EXTERNE INFO › Durchfahrtsverbot am Grödner Joch geplant › Antwort auf: Durchfahrtsverbot am Grödner Joch geplant
Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,
in Ergänzung zu unserer vorherigen Information können wir Ihnen heute eine erfreuliche Aktualisierung zum Grödner Joch geben:
Das ursprünglich ab dem 1. September 2026 geplante Durchfahrtsverbot tritt vorerst nicht in Kraft. Stattdessen soll zunächst eine digitale Testphase durchgeführt werden, in der Daten zu den Verkehrsströmen und zu den möglichen Auswirkungen einer späteren Sperrung gesammelt werden.
Das Grödner Joch bleibt damit zunächst für den allgemeinen motorisierten Verkehr befahrbar.
Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich das geplante allgemeine Durchfahrtsverbot am Grödner Joch. Die gesonderten Regelungen für organisierte Motorsportveranstaltungen auf sensiblen Straßenabschnitten in Südtirol bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen finden Sie im aktualisierten ADAC-Beitrag:
Grödner Joch: Fahrverbot ab September vorerst abgesagt
Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.
Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle ‘ADAC e.V. – Klassik’ würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Korporativclubbetreuung
ADAC Klassik
