Durchfahrtsverbot am Grödner Joch geplant

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    • #1374

      Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

      sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

      liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

      in Ergänzung zu unserer heutigen E-Mail möchten wir Sie über eine weitere geplante Verkehrsbeschränkung in Südtirol informieren.

      Das Grödner Joch soll ab dem 1. September 2026 zunächst für zwei Monate für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt werden. Die Sperrung betrifft die Passstraße SS 243 zwischen dem Grödner- und dem Gadertal. Sie ist Teil der beliebten Sella-Runde, die über insgesamt vier Dolomitenpässe führt.

      Das Durchfahrtsverbot soll für alle motorisierten Fahrzeuge gelten und betrifft damit auch Pkw, Oldtimer, Youngtimer, Motorräder und Wohnmobile. Ausgenommen sein sollen Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten.

      Bei der geplanten verkehrsberuhigten Zone handelt es sich zunächst um eine zweimonatige Pilotphase. Falls sich das Konzept bewährt und die Südtiroler Landesregierung zustimmt, ist ab 2027 eine saisonale Sperrung zwischen Mai und Oktober vorgesehen.

      Anders als das heute Vormittag beschriebene Verbot organisierter Motorsportveranstaltungen würde diese Regelung auch den individuellen motorisierten Durchgangsverkehr über das Grödner Joch betreffen.

      Weitere Informationen finden Sie im folgenden ADAC-Beitrag:

      Durchfahrtsverbot am Grödner Joch: Ab September verkehrsberuhigte Zone

      Eine zusätzliche Erläuterung bietet dieser Videobeitrag:

      Italien – Das Aus für Motorräder und Motorsport? | ADAC | Recht? Logisch!

      Bitte berücksichtigen Sie die geplante Regelung bei der Vorbereitung entsprechender Reisen und Ausfahrten und informieren Sie sich vor Fahrtantritt über den aktuellen Stand.

      Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

      Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle ‘ADAC e.V. – Klassik’ würden wir uns sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Johann König

      Referent Klassik Interessenvertretung

      ADAC Korporativclubbetreuung

       

      ADAC Klassik

    • #3305

      Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
      sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
      liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

      in Ergänzung zu unserer vorherigen Information können wir Ihnen heute eine erfreuliche Aktualisierung zum Grödner Joch geben:

      Das ursprünglich ab dem 1. September 2026 geplante Durchfahrtsverbot tritt vorerst nicht in Kraft. Stattdessen soll zunächst eine digitale Testphase durchgeführt werden, in der Daten zu den Verkehrsströmen und zu den möglichen Auswirkungen einer späteren Sperrung gesammelt werden.

      Das Grödner Joch bleibt damit zunächst für den allgemeinen motorisierten Verkehr befahrbar.

      Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich das geplante allgemeine Durchfahrtsverbot am Grödner Joch. Die gesonderten Regelungen für organisierte Motorsportveranstaltungen auf sensiblen Straßenabschnitten in Südtirol bleiben davon unberührt.

      Weitere Informationen finden Sie im aktualisierten ADAC-Beitrag:
      Grödner Joch: Fahrverbot ab September vorerst abgesagt

      Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

      Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle ‘ADAC e.V. – Klassik’ würden wir uns sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Johann König
      Referent Klassik Interessenvertretung
      ADAC Korporativclubbetreuung

      ADAC Klassik

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