Verbot von Motorsportveranstaltungen in Südtirol

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      Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

      sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,

      liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

      wir möchten Sie über ein gebiets- und streckenabhängiges Verbot von Motorsportveranstaltungen in Südtirol informieren, das auch Oldtimerveranstaltungen und organisierte Oldtimer-/Youngtimer- und Motorrad-Ausfahrten betrifft bzw. betreffen kann.

      In Südtirol ist am 19. Juni 2026 ein Beschluss ergangen, mit dem Motorsportveranstaltungen in Gebieten über 1.600 Metern Höhe sowie auf zahlreichen, in Anlage A des Beschlusses aufgeführten Straßen und Straßenabschnitten verboten werden.

      Als Motorsportveranstaltungen gelten demnach organisierte Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern, Kraftwagen und landwirtschaftlichen Maschinen, einschließlich solcher Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten, von historischem Interesse sind oder Sammlerwert besitzen. Dies gilt unabhängig von der Art der Motorisierung und unabhängig davon, ob die Veranstaltung wettbewerbsorientierten Charakter hat, sofern sie der Freizeitgestaltung und dem Spaß der Teilnehmer dient und auch eine Unterhaltung für mögliche Zuschauer darstellt.

      Das Verbot umfasst damit auch Gruppenausfahrten mit gleichartigen Fahrzeugen – beispielsweise Oldtimern, Sportwagen, Cabrios oder Motorrädern – , wenn sie einen gewissen Organisationsgrad erreichen, etwa hinsichtlich Teilnehmerkreises, Strecke, Zeitplan oder Teilnahmebedingungen, und somit den Charakter einer organisierten Motorsportveranstaltung haben.

      Das Verbot soll sehr restriktiv ausgelegt werden und gilt auch für kleinere Veranstaltungen mit lediglich 10 bis 20 Fahrzeugen. Ausnahmen für kleinere Gruppen sind demnach nicht vorgesehen. Erfasst werden sämtliche organisierten Veranstaltungen, unabhängig davon, ob sie Wettbewerbscharakter haben oder nicht.

      Der Beschluss ist mit Wirkung vom 19. Juni 2026 in Kraft getreten. Weitere Informationen einschließlich des Beschlusses, der betroffenen Straßenabschnitte, einer Übersichtskarte und ausführlicher FAQ stellt die Autonome Provinz Bozen – Südtirol zur Verfügung.

      Bitte berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Planung entsprechender Veranstaltungen und Ausfahrten in Südtirol.

      Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

      Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle ‘ADAC e.V. – Klassik’ würden wir uns sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Johann König

      Referent Klassik Interessenvertretung

      ADAC Korporativclubbetreuung

    • #3304

      Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
      sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
      liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

      in Ergänzung zu unserer Information vom Juli möchten wir Sie über den aktuellen Stand zu organisierten Oldtimer-, Youngtimer- und Motorradausfahrten in Südtirol informieren.

      Nachdem uns Hinweise erreicht hatten, dass einzelne Veranstaltungen und organisierte Reisen offenbar dennoch durchgeführt beziehungsweise genehmigt werden konnten, haben wir beim zuständigen Amt des Landes Südtirol nochmals um eine Klarstellung gebeten.

      Die offiziellen FAQ wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zuletzt am 27. August 2026 aktualisiert. Daraus ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild:
      Organisierte wettbewerbsorientierte und nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltungen bleiben auf den ausgewiesenen sensiblen Straßenabschnitten grundsätzlich eingeschränkt. Die FAQ nennen inzwischen jedoch auch Fälle, in denen das Verbot nicht gilt. Dazu gehören unter anderem kleinere Gruppen ohne Veranstaltungscharakter sowie Touren, die von Reiseveranstaltern organisiert werden oder im Rahmen einer organisierten Reise stattfinden, sofern hierfür keine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht besteht.

      Das zuständige Amt hat uns zudem mitgeteilt, dass geplante Veranstaltungen mit den vollständigen Unterlagen und dem vorgesehenen Streckenverlauf zur Prüfung eingereicht werden können. Anschließend wird im Einzelfall entschieden, ob die beantragte Genehmigung erteilt werden kann.
      Unsere Empfehlung lautet daher: Setzen Sie sich bei geplanten Clubausfahrten oder organisierten Reisen durch Südtirol möglichst frühzeitig direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung. Beschreiben Sie dabei insbesondere:
      die Art und den Ablauf der Veranstaltung,
      die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge,
      einen möglichen Wettbewerbscharakter,
      den genauen Streckenverlauf sowie
      die vorgesehenen Start-, Ziel- und Durchfahrtszeiten.

      Eine pauschale Beurteilung ist anhand der FAQ weiterhin nur eingeschränkt möglich. Auch die Genehmigung oder Zulässigkeit einer anderen Veranstaltung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die eigene Ausfahrt übertragen.

      Die aktuellen FAQ, die Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte, die Karte und das Antragsformular finden Sie hier:
      Aktuelle Informationen und FAQ des Landes Südtirol

      Weitere Informationen zum Antrags- und Mitteilungsverfahren:
      Bewilligung oder Mitteilung für öffentliche Veranstaltungen in mehreren Gemeinden

      Zuständige Stelle ist das:
      Amt für Aufsicht und Beratung
      E-Mail: aufsichtsamt@provinz.bz.it
      Telefon: +39 0471 41 11 57

      Soweit eine Fahrt als übergemeindliche Sportveranstaltung eingestuft wird, müssen Mitteilungen für nicht wettbewerbsorientierte Veranstaltungen grundsätzlich mindestens 60 Tage vorher eingereicht werden. Für wettbewerbsorientierte Veranstaltungen sollte der Antrag mindestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise frühzeitig bei der Planung Ihrer Reisen und Ausfahrten.

      Gerne dürfen Sie diese Informationen an alle Ihre Clubfreunde weiterleiten oder uns zusätzliche Emailadressen für den Verteiler an clubs@adac.de nennen.

      Über redaktionelle Veröffentlichungen in Ihren Clubzeitschriften unter Angabe der Quelle ‘ADAC e.V. – Klassik’ würden wir uns sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Johann König
      Referent Klassik Interessenvertretung
      ADAC Korporativclubbetreuung

      ADAC Klassik

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